Bei der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens, insbesondere bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden, sind die allgemeinen Grundsätze nach Par. 4 des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen. Als Bauherr und somit Initiator einer Baumaßnahme sind Sie für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle verantwortlich.

In diesem Zusammenhang muss bei der Erfüllung gewisser Voraussetzungen Ihrer Baumaßnahme nach Baustellenverordnung eine Vorankündigung an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt übermittelt werden, ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt und ein Sicherheitskoordinator bestellt werden.

Durch entsprechende Lehrgänge und Abschlussprüfung zum Sicherheitskoordinator bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz stellen wir seit dem Jahr 2000 unseren Bauherren diesen Leistungsbereich zur Verfügung. Während der Planungs- und Ausführungsphase beraten und begleiten wir Sie umfassend in Fragen der Sicherheit und erarbeiten alle dazu erforderlichen Unterlagen.

Damit es zu keinen Zeitverlusten und nachträglichen Kosten kommt oder die Bauqualität leidet, denken Sie rechtzeitig daran, die Unfall- und Schadensrisiken im Rahmen des Möglichen zu mindern oder sogar völlig aufzuheben.